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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wie viel Prozent zahlt Arbeitgeber an Sozialabgaben?

    Wie viel Prozent zahlt Arbeitgeber an Sozialabgaben?

  • Kann Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen?

    Kann ein Arbeitgeber einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen? In der Regel ist ein Arbeitsvertrag bindend, sobald beide Parteien ihn unterzeichnet haben. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen ein Arbeitgeber den Vertrag möglicherweise zurückziehen kann, z. B. wenn er sich auf falsche Angaben des Arbeitnehmers stützt oder wenn es eine Klausel im Vertrag gibt, die dies ermöglicht. Es ist ratsam, sich im Falle eines solchen Vorfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Optionen zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zurückzuziehen, von den spezifischen Umständen und den geltenden Gesetzen ab.

  • Was passiert wenn der Arbeitgeber keine Sozialabgaben zahlt?

    Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Sozialabgaben zahlt? Wenn ein Arbeitgeber keine Sozialabgaben zahlt, verstößt er gegen gesetzliche Vorschriften und riskiert rechtliche Konsequenzen. Die Sozialabgaben dienen dazu, die Sozialversicherungssysteme zu finanzieren, die für die Absicherung von Arbeitnehmern im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit oder im Alter wichtig sind. Wenn ein Arbeitgeber keine Sozialabgaben zahlt, können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen gegen ihn ergriffen werden. Dies kann zu hohen Geldstrafen, Nachzahlungen und sogar zur Schließung des Unternehmens führen. Es ist daher wichtig, dass Arbeitgeber ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und die Sozialabgaben ordnungsgemäß entrichten.

  • Wie hoch sind die Sozialabgaben für den Arbeitgeber?

    Wie hoch sind die Sozialabgaben für den Arbeitgeber? Die Höhe der Sozialabgaben für den Arbeitgeber hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Bruttolohn des Arbeitnehmers und dem Beitragssatz zur Sozialversicherung. In Deutschland beträgt der durchschnittliche Beitragssatz zur Sozialversicherung für den Arbeitgeber etwa 20%. Dieser setzt sich aus verschiedenen Anteilen zusammen, z.B. für die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Es ist wichtig, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, da sich die Beitragssätze regelmäßig ändern können.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


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  • Wie lange darf Arbeitgeber Lohn zurückfordern?

    Wie lange Arbeitgeber Lohn zurückfordern dürfen, hängt von den gesetzlichen Verjährungsfristen ab, die je nach Land variieren können. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Lohnforderungen in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend Lohnforderungen geltend machen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen und Sonderregelungen geben kann, die die Verjährungsfristen beeinflussen können. Es ist daher ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Forderung rechtmäßig ist.

  • Darf der Arbeitgeber den Lohn einbehalten?

    Der Arbeitgeber darf den Lohn nur in bestimmten Fällen einbehalten, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer gegen Vertragsvereinbarungen verstoßen hat oder Schulden beim Arbeitgeber hat. In der Regel muss der Arbeitgeber jedoch den vereinbarten Lohn pünktlich und vollständig auszahlen.

  • Wann darf Arbeitgeber Gehalt kürzen?

    Arbeitgeber dürfen das Gehalt ihrer Mitarbeiter in der Regel nicht einseitig kürzen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Gehaltskürzungen zulässig sind, wie zum Beispiel bei einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Insolvenz des Unternehmens. Auch bei einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann das Gehalt gekürzt werden. Es ist wichtig, dass solche Maßnahmen rechtlich einwandfrei sind und im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat einholen, um seine Rechte und Pflichten zu kennen.

  • Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten?

    Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten? In der Regel darf ein Arbeitgeber das Gehalt eines Arbeitnehmers nicht ohne dessen Zustimmung einbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Arbeitgeber das Gehalt zurückhalten kann, zum Beispiel bei offenen Forderungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Es ist wichtig, dass alle Vereinbarungen bezüglich des Gehalts schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn ein Arbeitgeber das Gehalt ohne rechtliche Grundlage einbehält, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um sein Gehalt einzufordern. Es ist ratsam, sich im Falle von Unstimmigkeiten mit einem Anwalt oder einer Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, um die eigenen Rechte zu schützen.

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